12. Nachtrag zur Hauptsatzung der Gemeinde Halstenbek

Aufgrund des § 4 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Halstenbek vom 19.06.2023 folgender Nachtrag 12 zur Hauptsatzung für die Gemeinde Halstenbek erlassen:

Artikel 1

In § 5 Absatz 1 wird die Anzahl der Ausschussteilnehmer wie folgt geändert:

§ 5 Ständige Ausschüsse (zu beachten §§ 16 a, 22 Abs. 4, 45, 45 a, 46, 94 Abs. 5 GO)

  1. Die folgenden ständigen Ausschüsse nach §§ 45 Abs.1, 45 a Abs.1 GO werden gebildet:a9 Hauptausschuss

a) Hauptausschuss

Zusammensetzung:

10 Gemeindevertreter/innen. Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist Mitglied des Hauptausschusses ohne Stimmrecht.

Aufgabengebiet:

§ 45 b Gemeindeordnung sowie § 8 dieser  Hauptsatzung

Wirtschaftsförderung Grundstücksangelegenheiten

Gleichberechtigung von Mann und Frau

b) Finanzausschuss

Zusammensetzung:

10 stimmberechtigte Mitglieder

Aufgabengebiet:

Finanzwesen

Steuern

Abgaben

Prüfung der Jahresasbrechnung

c) Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss

Zusammensetzung:

10 stimmberechtigte Mitglieder

Aufgabengebiet:

Bau,- Planungs- und Verkehrswesen Brandschutz

d) Ausschuss für Kinder, Schule und Jugend

Zusammensetzung:

10 stimmberechtigte Mitglieder

Aufgabengebiet:

Kindergartenangelegenheiten

Angelegenheiten des Kindeswohls und der Kindesbetreuung Schulwesen

Jugendangelegenheiten

e) Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport

Zusammensetzung:

10 stimmberechtigte Mitglieder

Aufgabengebiet:

Sozialwesen Seniorenangelegenheiten Wohnungswesen Behindertenangelegenheiten Gesundheitswesen

Angelegenheiten der Vertriebenen, Flüchtlinge, Aussiedlerinnen und Aussiedler, Asyylbewer- berinnen und Asylbewerber und Kriegsgeschädigten

Förderung und Pflege des Sports Kultur- und Gemeinschaftswesen Büchereiwesen

f) Werkausschuss

Zusammensetzung:

10 stimmberechtigte Mitglieder

Aufgabengebiet:

Wahrnehmung der Aufgaben nach der Betriebssatzung der Gemeinde Halstenbek

 Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte

g) Ausschuss für Landschaft und Umwelt

Zusammensetzung:

10 stimmberechtigte Mitglieder

Aufgabengebiet:

Umweltschutz

Naturschutz

Landschaftspflege

Klimaschutz

Artikel 2

Dieser Nachtrag 12 zur Hauptsatzung der Gemeinde Halstenbek tritt zum 19.06.2023 in Kraft.

Halstenbek, den 04. August 2023

Jan Krohn

Der Bürgermeister

📎 D_Bekanntmachung_Hauptsatzung_12.pdf