Vergnügungssteuer

Die Spielgerätesteuer ist eine Vergnügungssteuer.

Diese wird von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielgeräten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur
Nutzung überlassen wird.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Halstenbek hat in ihrer Sitzung am 03.02.2020 eine neue Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
(Spielgerätesteuersatzung) beschlossen.
Der Hebesatz für Geldspielgeräte mit manipulationssicheren Zählwerken erhöht sich zum 01.03.2020 von
12 v.H. auf 20 v.H. Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Spielgerätesteuersatzung.
Die Steueranmeldungen sind selbst zu berechnen und zum 15. Tag nach Ablauf eines jeden
Kalendermonats auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken abzugeben.

Kontakt

FD Finanzen
Steueramt

 

+49 4101 491-141 steuern@halstenbek.de