Friedhofsverwaltung

Ein Ort der Erinnerung. Ein Ort der Ruhe.

Willkommen auf dem Friedhof der Gemeinde Halstenbek. Einem geschützten Raum für Abschied, Erinnerung und Besinnung.

Inmitten einer liebevoll gepflegten Anlage bieten wir einen würdevollen Ort für Verstorbene und einen stillen Rückzugsraum für Angehörige und Besucher.

Unser Ziel ist es, einen Platz zu schaffen, an dem Trauer ihren Raum findet und zugleich Hoffnung, Ruhe und Verbundenheit spürbar werden.

Meistens kommt der Tod eines nahen Angehörigen, Freundes oder Bekannten plötzlich und unerwartet und man ist in seiner Trauer gezwungen, einige wichtige Entscheidungen zu treffen.

Die Bestattungskultur ist genau wie vieles andere auch gesellschaftlichen Veränderungen unterworfen. Unser Friedhof bietet neue und traditionelle Grabformen an. Wir hoffen, damit den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden.

Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Grabform am besten zu Ihren Wünschen und Vorstellungen passt.

Kontakt

Stefan Pöschl     

Fachdienst Bürgerservice & Ordnung

Friedhofsverwaltung

Friedhofsbüro:                                          Ostereschweg 15
25469 Halstenbek
 
Sprechzeiten:
montags, dienstags und donnerstags:
08:30 - 12:00 Uhr
freitags: 08:00 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
 

+49 4101 491-211 E-Mail an Stefan Pöschl

Wir bieten folgende Bestattungsformen an:

werden mit einer oder mehreren Grabstellen vergeben. Auf jeder Grabstelle können zusätzlich 4 Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann verlängert werden. Die Grabstätte wird mit einer Gestaltungsfläche angelegt.

sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach vergeben werden. Sie können als Rasengrab oder mit Grabgestaltung angelegt werden. Das Nutzungsrecht beträgt 25 Jahre und kann nicht verlängert werden.

sind Grabstätten für zwei bis vier Urnenbeisetzungen. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann verlängert werden. 

sind Grabstätten für eine Urne, die der Reihe nach belegt werden. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. 

sind Grabstätten um die Wünsche der Verstorbenen nach Anonymität, und auch die Bedürfnisse der Hinterbliebenen nach einem Ort der Trauer zu berücksichtigen. Deshalb können die Grabstätten mit Rasen oder Beet angelegt werden. Ebenso können die Angehörigen sich entscheiden, ob sie eine Grabplatte beilegen oder diese weglassen. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden.

werden nur als Urnenbestattung durchgeführt. Der Unterschied zur halbanonymen Bestattung besteht darin, dass keine Kennzeichnung der Grabstelle vorhanden ist. Sie werden der Reihe nach vergeben und liegen im Rasen. Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. Die Pflege des anoymen Grabfeldes obliegt den Friedhofsgärtnern. In unmittelbarer Nähe des anonymen Grabfeld befindet sich ein Denkmal, dort können die Angehörigen Blumen und Gestecke niederlegen.