Kontakt

Anschrift:

Gustavstraße 6, 25469 Halstenbek

Die telefonischen Öffnungszeiten des Empfangs / der Zentrale (Durchwahl 491-0) sind wie folgt:

  • Montag:  14:00 – 16:00 Uhr
  • Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr

 

Zur Bearbeitung Ihrer Anliegen bitten wir Sie, sich vorab telefonisch zu informieren und online oder ggfls. telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Die zuständigen Sachbearbeiter*innen für Ihr Anliegen finden Sie unten.                                                  

 

Bankverbindung

Hinweis:

Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren:

DE90 ZZZ 00000 154713

Sparkasse Südholstein:

  • IBAN DE96 2305 1030 0002 1015 17

  • BIC NOLADE21SHO

VR Bank Pinneberg-Elmshorn eG

  • IBAN DE86 2219 1405 0079 0729 00

  • BIC GENODEF1PIN

Dateiformate:

Möchten Sie Emails mit Dateianhängen an die Gemeindeverwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann. Es werden standardmäßig nur folgende Dateiformate verarbeitet: pdf, rtf, tif und alle Nur-Text-Formate *.txt. Emails dürfen dabei eine Gesamtgröße von 5 MB nicht überschreiten.

In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) oder ein Kennwortschutz verwendet werden. Verwenden Sie abweichende Dateiformate oder ausführbare Programme, so wird die Email abgewiesen.

Verschlüsselung:

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Gemeinde Halstenbek aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten Emails entschlüsseln kann.

Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu den Postweg zu verwenden.

Hinweis zu Emails:

Dieser Kommunikationsweg (Email) steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Signatur:

Ebenso ist es zurzeit noch nicht möglich, elektronische Signaturen auf ihre Echtheit und Gültigkeit zu überprüfen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb auch in diesen Fällen auf die Briefpost auszuweichen und zu berücksichtigen, dass eine solche Email keine Rechtswirkung entfalten kann.

Diese Hinweise beziehen sich auf die elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren, die im § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes geregelt ist. Sie gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Halstenbek und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.