Für die Berechnung der Grundsteuer gelten in der Gemeinde folgende Hebesätze:
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 498 %
- Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke): 500 %
Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zum 01. Januar 2026 von 404 % auf 500 % angehoben.
Die Grundsteuer wird auf Grundlage des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrags und des von der Gemeinde festgesetzten Hebesatzes berechnet.
Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuerbescheid oder den geltenden Hebesätzen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Hinweis
Änderungen der Höhe der Grundsteuer können sowohl auf der seit dem 01. Januar 2025 geltenden Grundsteuerreform als auch auf der Anpassung des gemeindlichen Hebesatzes beruhen.
Grundsteuerreform des Landes SH
Hier finden sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform
