Gleichstellung

Aufgabengebiet Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für die gleichstellungsrelevanten Rechte und Interessen aller Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Halstenbek und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und ihrer Einrichtungen ein, z. B. dadurch, dass sie

  • darauf achtet, dass die Verwaltung und die politischen Gremien bei ihren Entscheidungen die Belange von Frauen und Familien berücksichtigen,
  • Anregungen, Vorschläge und Lösungsmöglichkeiten entwickelt, durch die die Situation von Frauen und Familien verbessert werden kann,
  • mit Einrichtungen, Initiativen, Vereinen, Verbänden usw. zusammenarbeitet, die etwas für die Gleichstellung vor Ort tun, um die Situation von Frauen und Familien in der Gemeinde zu verbessern,
  • Sprechstunden anbietet, um ratsuchenden Frauen und Familien Hilfen zu geben,
  • Bürgerinnen und Bürger in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten berät,
  • Informationsveranstaltungen organisiert,
  • die Beschäftigten der Gemeindeverwaltung berät und
  • mit anderen kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ihre Erfahrungen austauscht und zusammenarbeitet.

Kontakt

Celia Letzgus

1. Stock, Zimmer 22

+49 4101 491-102 celia.letzgus@halstenbek.de

Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte, wenn Sie

  • Informationen und Auskünfte haben möchten,
  • Ideen oder Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Familien in Halstenbek haben,
  • diskriminierende Praktiken geändert sehen wollen,
  • Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen oder
  • sich für Frauen oder Familien engagieren wollen.

Veranstaltungen 2026

Am 09. September 2026 von 18.00 bis 20.00 Uhr lädt die Gleichstellungsbeauftragte Celia Letzgus zum (Online-)Vortrag und zur Diskussion mit der Fachanwältin für Familienrecht Lena Tacou in den Sitzungssaal des Rathauses ein.

Wie wird das Elterngeld berechnet? Wann muss es beantragt werden? Wie lang ist der Bezugszeitraum? Bekommen alle Eltern Elterngeld? Wie wirkt sich Arbeitslosigkeit aus? Wie lange kann Elternzeit genommen werden und wie können Mütter und Väter diese verteilen? Was sind „Vätermonate“?

Fragen sind herzlich willkommen. Rechtsberatung im Einzelfall kann jedoch nicht erteilt werden. Auskunft und Anmeldung für die digitale Teilnahme unter celia.letzgus(at)halstenbek(dot)de oder 04101 491 102.

Wer hat Lust mitzuarbeiten? Wir suchen Spuren von Frauen, um deren Lebensgeschichten im Kontext der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen zu bewahren.

Wer möchte neue Ideen einbringen und auch neue Projekte entwickeln? Aktuell befassen wir uns mit Halstenbekerinnen und ihren interessanten, ungewöhnlichen oder kreativen Hobbys.

Jeden ersten Montag im Monat, ohne Ferien, 16-18 Uhr, im Rathaus Halstenbek

Jeden ersten Dienstag im Monat (ausgenommen Schulferien) treffen wir uns von 16-18 Uhr im Rathaus in gemütlicher Atmosphäre und wollen uns austauschen, diskutieren, interessante Themen entdecken und auch Rat und Hilfe bieten. Wir treffen uns zu Themenabenden oder offenen Gesprächsrunden. Einzelheiten sollen sich aus der Gruppe heraus entwickeln. Jede Frau ist herzlich willkommen!

Jeden Donnerstag, 10-11 Uhr, trifft sich ein Gesprächskreis mit Moderation für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen in der Kirchengemeinde, Friedrichstraße 22, in Halstenbek. Dieses Angebot bietet Zugewanderten die Möglichkeit erlernte Deutschkenntnisse anzuwenden.

In Kooperation mit dem Diakonieverein Migration, der Bücherei, der VHS und der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Halstenbek.

Kreis Pinneberg – Stärker als Gewalt.

Die Fälle von häuslicher und sexualisierter Gewalt sind in den letzten Jahren gestiegen. Laut einer Studie der TU München finden jedoch nur rund 3% der betroffenen Menschen ihren Weg ins Hilfesystem.

Durch Ängste und Unsicherheiten können angespannte Situationen entstehen, in denen die Gefahr häuslicher Gewalt steigt. Das direkte Umfeld, auch die Nachbarschaft, kann Betroffene unterstützen: Indem sie auf Warnsignale achtet und über Hilfeangebote informiert.

 

Hilfe bei Gewalt gegen Frauen, Kinder und Schwangere in Not

Die Flucht von Menschen aus der Ukraine stellt uns derzeit vor massive Herausforderungen. Wir sind insbesondere besorgt um die Sicherheit von Frauen und Kindern, denn sie können auf der Flucht und bei der Unterbringung in Deutschland einem erhöhten Risiko von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung und Menschenhandel ausgesetzt sein.

Wir möchten sicherstellen, dass das Recht auf Schutz und Sicherheit von Frauen und Kindern von Anfang an in dieser Notsituation berücksichtigt wird. Wir möchten deshalb ukrainische Frauen in Deutschland über unsere bestehenden Hilfeangebote informieren und gleichzeitig Menschen, die in der jetzigen Situation ehrenamtlich mithelfen, für das Thema sensibilisieren.

Organisationen, die sich um geflüchtete Frauen und Kinder kümmern, können sich mit einer Veröffentlichung von Hilfeangeboten deutlich gegen Gewalt an Frauen und Kindern positionieren und Menschen mit sexuellen Absichten klar signalisieren: Diese Organisation hat das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder im Blick!

Sozialministerin Aminata Touré besucht das Gewaltschutzhaus in Halstenbek
Stärkung des Schutzes und der Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder


Halstenbek, 15.01.2026 – Die Sozial- und Gleichstellungsministerin des Landes Schleswig-Holstein,
Aminata Touré, hat das Gewaltschutzhaus in Halstenbek besucht, um sich vor Ort ein Bild von der
wichtigen Arbeit der Einrichtung zu machen und sich über das neue innovative Konzept der
Gemeinde zu informieren.
Im Mittelpunkt des Besuchs standen Gespräche mit der Gemeinde Halstenbek vertreten durch den
Bürgermeister Jan Krohn, die stellv. Bürgermeisterin Frau Ines Strehlau und die Gleichstellungsbeauftragte
Celia Letzgus, welche das Modellprojekt initiiert hat, und die Einrichtung leitet. 

Rechtliche Grundlagen

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

§ 1 Gesetzeszweck

Dieses Gesetz dient der Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es fördert die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere durch

  1. die Schaffung von Arbeitsbedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen,
  2. die Kompensation von Nachteilen, die vor allem Frauen als Folge der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung erfahren,
  3. die gerechte Beteiligung von Frauen an allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien.

Zur Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Mann und Frau haben die Gemeinden mit eigener Verwaltung Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnerinnen und Einwohnern grundsätzlich hauptamtlich tätig; das Nähere regelt die Hauptsatzung. Die Hauptsatzung soll im Übrigen bestimmen, dass die Gleichstellungsbeauftragte in Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig ist und an den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse teilnehmen kann. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs auf Wunsch das Wort zu erteilen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird von der Gemeindevertretung bestellt.

Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Gemeinde bei. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, auf örtlicher Ebene zu einer Verbesserung der Situation von Frauen in allen Lebensbereichen beizutragen. Dabei setzt sie sich für die Belange von Frauen als Einwohnerinnen der Gemeinde oder als Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung ein und wirkt an der kommunalen Willensbildung mit. Sie ist insbesondere in folgenden Aufgabenbereichen tätig:

  • Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit der Gemeindevertretung und der von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister geleiteten Verwaltung
  • Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkungen für Frauen, z.B. auch bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes
  • Mitarbeit an Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen in der Gemeinde
  • Anbieten von Sprechstunden und Beratung für Hilfe suchende Frauen
  • Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, Betrieben und Behörden, um frauenspezifische Belange wahrzunehmen

Wichtige Rufnummern 

Frauenhäuser im Kreis Pinneberg

Frauenberatung im Kreis Pinneberg

Rufnummern bei Gewalttätigkeiten

Rufnummern bei Konflikten

Runummern bei Konflikten mit Nachbarn

Rufnummern bei Konflikten Zuhause

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