Haushaltsplan
Der Haushalt einer Gemeinde nach der Gemeindehaushaltsverordnung für Schleswig-Holstein (GemHVO-Doppik) ist die geplante finanzielle Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung. Er umfasst das gesamte Haushaltsjahr und dient der Planung und Steuerung aller anfallenden kommunalen Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.
Kernbestandteile des Haushalts
Nach § 1 GemHVO-Doppik ist der Haushalt in Schleswig-Holstein als doppisches System aufgebaut. Der Haushaltsplan besteht dabei aus vier zentralen Elementen:
- Ergebnisplan: Zeigt den Ressourcenverbrauch und die Ressourcenentstehung (Erträge und Aufwendungen) auf. Er bildet den tatsächlichen Werteverzehr (z.B. Abschreibungen) ab und zeigt, ob die Gemeinde wirtschaftlich agiert.
- Finanzplan: Erfasst sämtliche Zahlungsmittelströme, also alle Einzahlungen und Auszahlungen. Dieser Teil ist maßgeblich für den tatsächlichen Liquiditätsbedarf und Investitionen.
- Teilpläne: Untergliedern den Ergebnis- und Finanzplan nach den einzelnen Produkten oder Aufgabenbereichen der Verwaltung (z.B. Schulen, Tiefbau, Jugendhilfe).
- Stellenplan: Weist die im entsprechenden Jahr zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen (Beamte und Angestellte der Kommune) aus.
