Ordnungsamt

Das Ordnungsamt ist Ihr Ansprechpartner für vielfältige ordnungsrechtliche Anliegen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem Veranstaltungen, Gaststättenangelegenheiten, Tierschutzangelegenheiten, Fundtiere, sowie Maßnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Nachstehend finden Sie Informationen zu den einzelnen Themen, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie zu den erforderlichen Anträgen. 

Kontakt

FD Bürgerservice & Ordnung

 

+49 4101 491-107 ordnung@halstenbek.de

Veranstaltungen

Sie planen eine größere Veranstaltung in der Gemeinde Halstenbek? Das Ordnungsamt ist Ihr Ansprechpartner für Veranstaltungen, die aufgrund ihrer Größe, Besucherzahl oder Art einer Genehmigung oder ordnungsbehördlichen Abstimmung bedürfen.

Hier erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und zum Genehmigungsverfahren. Bitte reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Veranstaltungstermin ein, damit alle erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden können.

Antrag Veranstaltungsgenehmigung

Hier können Sie das Formular (Veranstaltungsanzeige) herunterladen

Fundtiere & Wildtiere

Haben Sie ein Haustier gefunden, informieren Sie bitte das Ordnungsamt oder das zuständige Tierheim. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich in dringenden Fällen auch an die Polizei wenden. Beim Auffinden eines Wildtieres kommt es auf die jeweilige Situation an. Nicht jedes Jungtier ist verlassen – viele Wildtiereltern lassen ihren Nachwuchs zeitweise allein zurück. Beobachten Sie das Tier daher zunächst aus sicherer Entfernung. Greifen Sie nur ein, wenn das Tier offensichtlich verletzt, krank oder unmittelbar gefährdet ist. Wildtiere sollten möglichst nicht angefasst werden. 

Bei Fragen oder wenn Hilfe erforderlich ist, wenden Sie sich an eine anerkannte Wildtierauffangstation, die Naturschutzbehörde, das Veterinäramt des Kreises Pinneberg oder – in Notfällen – an die Polizei.

Kontakt

FD Sicherheit, Verbraucherschutz und Migration 

Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

+49 (0) 4121 4502-2216 vetamt@kreis-pinneberg.de

Illegale Müllentsorgung

Illegale Müllentsorgung liegt vor, wenn Abfälle an Orten entsorgt werden, die hierfür nicht vorgesehen sind. Dazu gehören beispielsweise:

  • Hausmüll im Wald oder an Feldwegen
  • Sperrmüll oder Bauschutt auf öffentlichen Flächen
  • Elektrogeräte, Reifen oder Farben in der Natur
  • Müll, der neben statt in Sammelcontainern abgestellt wird

Wenn Sie eine illegale Müllablagerung feststellen, melden Sie diese bitte dem Ordnungsamt. Liegen belastbare Hinweise auf die Verursacherin oder den Verursacher vor, können ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet und Bußgelder verhängt werden.

Illegale Müllentsorgung melden

Welche Unterlagen werden benötigt?
Beschreibung des Fundortes, ggf. Fotos.

Was ist noch wichtig?
Grundstückseigentümer müssen sich grundsätzlich auch um die Beseitigung von aufgedrängtem Abfall auf dem eigenen Grundstück kümmern, der gegen ihren Willen darauf abgelagert worden ist.

Anmeldung eines Osterfeuers

Private Osterfeuer dürfen in der Gemeinde ausschließlich am Ostersamstag abgebrannt werden. Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor Ostersamstag beim Ordnungsamt eingehen. Später eingehende Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Zulässiges Brennmaterial: Trockene pflanzliche Rückstände, Schnittholz und unbehandeltes Holz

Bitte beachten Sie:

  • Das Brennmaterial ist unmittelbar vor dem Anzünden umzuschichten, um darin lebende Tiere zu schützen.
  • Rauchbelästigungen für die Nachbarschaft sind möglichst zu vermeiden.
  • Es sind geeignete Brandschutzmaßnahmen zu treffen und ausreichende Löschmittel bereitzuhalten.
  • Das Feuer muss während der gesamten Brenndauer von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden und darf erst verlassen werden, wenn es vollständig erloschen ist.

Es gelten zudem die Bestimmungen der Verordnung zum Abbrennen von offenen Feuern im Freien.

Osterfeuer anmelden

Hier können Sie das Formular herunterladen

Rattenbekämpfung

Ratten können Krankheiten übertragen, Lebensmittel verunreinigen und Schäden an Gebäuden verursachen. Bereits geringe Mengen offen zugänglicher Nahrung oder Abfälle können einen Befall begünstigen. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Nutzungsberechtigte sind für die Feststellung und Bekämpfung eines Rattenbefalls auf ihrem Grundstück verantwortlich. Ein festgestellter Befall ist dem Ordnungsamt zu melden.

So können Sie vorbeugen

  • Abfälle ausschließlich in geschlossenen Müllbehältern entsorgen
  • Essensreste und Tierfutter nicht im Außenbereich lagern
  • Speisereste nicht über Toilette oder Abfluss entsorgen
  • Vögel nur sparsam füttern und Futterstellen sauber halten
  • Grundstücke und Außenbereiche sauber halten

Bei Verdacht auf einen Rattenbefall wird empfohlen, frühzeitig eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung zu beauftragen. 

Merkblatt zur Rattenbekämpfung

Hier können Sie die Informationen herunterladen

Ruhender Verkehr 

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Gemeinde Halstenbek erfolgt in interkommunaler Zusammenarbeit durch die Stadt Schenefeld. Die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwachung kontrollieren die Einhaltung der Park- und Haltevorschriften und ahnden festgestellte Verstöße. 

Bei Fragen zu Verwarnungen oder Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Stadt Schenefeld. 

 

Kontakt

Stadt Schenefeld – Verkehrsüberwachung 
Holstenplatz 3–5 
22869 Schenefeld 

 

+49 040 83037-0 ordnungsamt@stadt-schenefeld.de