Ortsrecht

Ortsrecht

In diesem Bereich finden Sie alle aktuellen Satzungen, Verordnungen und Richtlinien mit Außenwirkung der Gemeinde Halstenbek. 

Eine Gewähr für die Aktualität der Rechtsvorschriften ist damit allerdings nicht immer verbunden.

Rechtlich verbindlich sind die gedruckten und amtlich veröffentlichten Fassungen, die in den jeweils verantwortlichen Ämtern einzusehen sind.

Wichtigste Merkmale

  • Befugnis (Satzungshoheit): Gemeinden dürfen in ihrem Gebiet eigene Gesetze erlassen, solange sie nicht gegen Bundes- oder Landesrecht verstoßen.
  • Regelsammlung: Als „das Ortsrecht“ bezeichnet man auch die Sammlung aller gültigen Satzungen und Verordnungen einer Kommune.
  • Geltungsbereich: Die Regeln gelten nur innerhalb des jeweiligen Stadt- oder Gemeindegebiets.

Beauftragte oder Beauftragter für Menschen mit Behinderungen

Entgeltordnung der Kita Bickbargen

Entgeltordnung der Kita Holzhüpfer

Entgeltordnung der Kita Sonnensegler

Entschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr

Freiwilligen Feuerwehr - Satzung -

Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse

Hebesatzsatzung
(Realsteuerhebesätze)

Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr -Satzung -

Satzung der Gemeinde Halstenbek
über den geschützten
Landschaftsbestandteil „Krupunder See“

Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten für die Betreuung in einer Tagespflege
- Restkostenfinanzierung -

OGT-Satzung Grund- und
Gemeinschaftsschule an der Bek und an dem Wolfgang-Borchert-Gymnasium

OGT-Gebührensatzung Grund- und
Gemeinschaftsschule an der Bek und an dem Wolfgang-Borchert-Gymnasium

Wahlordnung für den Seniorenbeirat

Sondernutzungssatzung
- Entgeltordnung -

Verordnung über das Abbrennen von offenen Feuern

Wochenmarktsatzung
- Entgeltordnung -