Für Bauvorhaben im Gemeindegebiet ist der Kreis Pinneberg die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Er entscheidet über die Erteilung von Baugenehmigungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Gemeinde Halstenbek wird im Verfahren beteiligt und gibt eine planungsrechtliche Stellungnahme ab. Die abschließende Entscheidung über den Bauantrag trifft jedoch der Kreis Pinneberg.
Damit Ihr Vorhaben von Anfang an gut vorbereitet ist, empfehlen wir Ihnen vor der Antragstellung eine Bauvoranfrage oder eine Bauvorberatung bei der Gemeinde Halstenbek. So können frühzeitig Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit geklärt und mögliche Wege für Ihr Bauvorhaben aufgezeigt werden.
Digitales Bauantragsverfahren
Bauanträge können beim Kreis Pinneberg digital eingereicht werden. Weitere Informationen sowie den Zugang zum Verfahren.
Bauvorberatung Gemeinde Halstenbek
Hier können erste Fragen zu geplanten Vorhaben, zur planungsrechtlichen Zulässigkeit sowie zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens geklärt werden. Die Bauberatung dient der Orientierung und ersetzt nicht das formelle Genehmigungsverfahren beim Kreis.
Online-Übersicht zu Bebauungsplänen
Über den "Digitalen Atlas Nord" (auch DA Nord), das Geodatenportal des Landes Schleswig-Holstein, stellen Gemeinden im Kreis Pinneberg ihre Bebauungspläne allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
