Behindertenbeauftragte

Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Die kommunale Behindertenbeauftragte vertritt die besonderen Interessen der Menschen mit Behinderungen und setzt sich für deren Belange ein.

Sie berät und informiert Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen und stellt eine Anlaufstelle mit Wegweiserfunktion dar, um Ratsuchende an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten.

Sie hält engen Kontakt zu den örtlichen Wohlfahrtsverbänden und unterstützt die Gemeindevertretung und deren Ausschüsse durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen.

 

Zurzeit ist das Ehrenamt vakant.

Für nähere Informationen können Sie gerne mit folgender Person Kontakt aufnehmen:

 

Frau Younan

Fachbereich Gesellschaft & Bildung

04101 491 243 omta.younan@halstenbek.de

Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen    

Folgende Parkausweise werden bei uns mit Prüfung Ihrer Unterlagen (Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid vom Landesamt für soziale Dienste sowie Personalausweis) gebührenfrei ausgestellt:

Antrag

Bitte füllen Sie den Antrag entsprechend aus und senden ihn unterschrieben an das Landesamt für soziale Dienste in Heide. Die Anschrift finden Sie auf dem Antrag. Nach der Genehmigung und der Zusendung des Schwerbehindertenausweises aus Heide können wir Ihnen einen für Sie entsprechenden Parkausweis ausstellen. Sollte Ihnen ein blauer EU-Parkausweis zustehen, benötigen wir zur Erstellung ein Passfoto von Ihnen und Sie müssen diesen Antrag nicht ausfüllen!

Kontakt

Frau Kaiser

FD Kinder und Kultur

Bitte vereinbaren Sie für einen Besuch im Rathaus telefonisch einen Termin.

04101 491120 kita@halstenbek.de
  • Menschen mit Schwerbehinderung mit folgenden Merkzeichen (MZ) können den Parkausweis beantragen:
    • Außergewöhnliche Gehbehinderung (MZ aG)
    • Blinde (MZ BI)
    • beidseitige Amelie und Amputation, Phokomelie
    • gültig in allen EU-Ländern
  • Menschen mit Schwerbehinderung mit folgenden Merkzeichen (MZ) können den Parkausweis beantragen:
    • MZ Gund B und einem GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen.
    • MZ Gund B und einem GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen oder der Lendenwirbelsäule mit Einfluss auf das Gehvermögen bei gleichzeitigem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der Atemorgane.
    • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa bei einem GdB von wenigstens 60
    • Künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung bei einem GdB von wenigstens 70
    • Schwerbehinderung (GdB ab 50), wenn der ärztliche Dienst des Versorgungsamts festgestellt hat, dass sie den genannten Beeinträchtigungen gleichzustellen ist.
    • gültig in ganz Deutschland
  • Menschen mitSchwerbehinderung mit folgenden Merkzeichen (MZ) können den Parkausweis beantragen:
    •  MZ G und einem GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 70 und einer maximalen Gehstrecke von 100 Metern
    • Personen wegen erheblicher vorübergehender oder noch nicht amtlich anerkannter dauernder Gehbehinderung / Mobilitätsbeeinträchtigung (maximale Gehstrecke von 100 Metern)
    • gültig in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz