Kasse / Buchhaltung
Haben Sie Fragen zum Zahlungsverkehr, wurde zu viel oder zu wenig von Ihrem Konto abgebucht oder wissen Sie nicht mehr, wann eine Fälligkeit ist, wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.
Bitte halten Sie bei Anfragen nach Möglichkeit Ihr Kassenzeichen bereit. Das Kassenzeichen finden Sie hervorgehoben auf Ihrem Steuer- bzw. Abgabenbescheid.
Mahn und Vollstreckungswesen
Für nicht gezahlte Forderungen erstellt die Buchhaltung Mahnungen, für die eine Gebühr erhoben wird. Diese ist abhängig von der Höhe der geschuldeten Forderung und beträgt mindestens 5,00 €.
Wird trotz Mahnung nicht gezahlt, wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet. Die Vollstreckung wird vom Kreis Pinneberg für die Gemeinde Halstenbek durchgeführt.
Sie bekommen Post von dort und müssen sich dann an die im Schreiben angegebenen Kontakte wenden.
