Rückschnitt von Hecken und Sträuchern sowie Pflichten gemäß der Straßenreinigungssatzung

Die Gemeinde Halstenbek bittet alle Grundstückseigentümer*innen ihre Hecken und Sträucher kontinuierlich zurückzuschneiden.

Form- und Pflegeschnitte: ganzjährig zulässig, solange sie schonend durchgeführt werden und keine brütenden Vögel oder andere Tiere gefährden.

Radikale Schnitte sind vom 01. Oktober – Ende Februar möglich.

Hierbei ist folgendes zu beachten:

In Bereichen von Einmündungen sowie bei Ein- und Ausfahrten, sollen die Hecken so geschnitten werden, dass Gefahren rechtzeitig erkannt werden.

Ferner sollen Geh- und Radweg sowie Rinnsteine gemäß der gültigen Straßenreinigungssatzung von sämtlichen Verunreinigungen (z.B. Müll, Laub, Zweige und wildwachsende Kräuter) gesäubert werden. Gehwege vor Grundstücken sollten möglichst in ihrer gesamten Breite nutzbar sein.

Gräben sind von Abfällen und Verunreinigungen – insbesondere durch Laub – freizuhalten.

Sämtlicher Kehricht sowie Grünabfälle sind nach Beendigung des Reinigungsvorganges unverzüglich ordnungsgemäß durch die reinigungspflichtige Person zu entsorgen.

Äste von Bäumen und Sträuchern müssen über Geh- und Radwegen mindestens eine Höhe von 2,50 Metern haben und über Fahrbahnen eine Höhe von 4,50 Metern (Lichtraumprofil).

Nähere Informationen finden Sie in der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Halstenbek unter www.halstenbek.de.