Willkommen im Bürgerbüro der Gemeinde Halstenbek
Das Bürgerbüro der Gemeinde Halstenbek ist Ihre zentrale Anlaufstelle für zahlreiche Anliegen des täglichen Lebens. Ob Ausweis- und Passangelegenheiten, An- und Ummeldungen, Meldebescheinigungen oder weitere Verwaltungsdienstleistungen – wir unterstützen Sie kompetent, zuverlässig und bürgernah.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen freundlichen, schnellen und unkomplizierten Service zu bieten. Dabei stehen Ihre Anliegen und eine serviceorientierte Beratung stets im Mittelpunkt. Unser engagiertes Team begleitet Sie bei Ihren Fragen und unterstützt Sie bei der Erledigung Ihrer Verwaltungsangelegenheiten.
Wir freuen uns darauf, Sie im Bürgerbüro der Gemeinde Halstenbek begrüßen zu dürfen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Kontakt
Fachdienst Bürgerservice & Ordnung
Bürgerbüro
Neue Öffnungszeiten im Bürgerbüro ab 01.07.2026
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: Bearbeitungstag - keine Besucherzeiten
Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Termine bitte online buchen oder vor Ort am Terminal
Online Dienste
Der ZuFiSH ist Ihr Wegweiser durch den Behördendschungel
Alle leistungen des Bürgerbüros können Sie dort einsehen und abrufen.
Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein
Der ZuFiSH ist ein Informationsportal rund um Dienstleistungen, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger anbietet.Sie finden Informationen rund um:
- Öffentliche Ämter und Stellen (z.B. das Bürgerbüro in Ihrer Nähe)
- Leistungen, die diese Ämter für Sie erbringen (z.B. Beantragen eines neuen Personalausweises)
- Formulare, die Sie benötigen oder vor Ort erhalten können
- und vieles mehr
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang.
Übersicht aller Leistungen im Bürgerbüro
Beantragung Personalausweis und vorläufiger Personalausweis
Personalausweis
bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines neuen Personalausweises ungefähr 3-4 Wochen beträgt.
Verwaltungsgebühren:
Für Antragstellende über 24 Jahre beträgt die Gebühr 46,00 EUR
Für Antragstellende unter 24 Jahre beträgt die Gebühr 27,60 EUR
Weitere Gebührenregelungen:
Das Ändern der Anschriften bei Umzügen ist gebührenfrei.
Das Sperren der Online-Funktion bei Verlust des Ausweises ist gebührenfrei.
Die Kosten für das Anbringen eines elektronischen Signaturzertifikates erfahren Sie durch den jeweiligen Anbieter.
Wenn Sie einen Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten wünschen, erhöhen sich die Gebühren.
Bitte bringen Sie zur Beantragung des neuen Ausweises mit:
- Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- die letzte Personenstandsurkunde:
- Geburtsurkunde (ledige Personen oder keine Namensänderung nach Eheschließung)
- Heiratsurkunde (nach einer Eheschließung mit Namensänderung)
- Familienbuch
- Bescheinigung über ggf. Namensänderungen
Seit dem 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio oder ein anderer Anbieter bei Erstellung des Passfotos aushändigt. Die Kosten für ein Foto vor Ort betragen 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass die vorhandene Fotoausstattung nicht geeignet ist, um Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern bis ca. 4 Jahren zu erstellen.
WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Personalausweise können ab dem 16. Lebensjahr ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Gültigkeit (Sofern die Person noch auf dem Lichtbild zu erkennen ist):
- 6 Jahre bei einer Ausstellung unter 24 Jahre
- 10 Jahre bei einer Ausstellung ab 24 Jahre
Vorläufiger Personalausweis
Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises erfolgt sofort.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 10,00 EUR
Bitte bringen Sie zur Beantragung des neuen Ausweises mit:
- Ihren alten Personalausweis oder Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- die letzte Personenstandsurkunde:
- Geburtsurkunde (ledige Personen oder keine Namensänderung nach Eheschließung)
- Heiratsurkunde (nach einer Eheschließung mit Namensänderung)
- Familienbuch
- Bescheinigung über ggf. Namensänderungen
WICHTIG! Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Personalausweise können ab 16 Jahre ohne gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Gültigkeit:
maximal 3 Monate
Beantragung Reisepass und vorläufiger Reisepass
Reisepass
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Reisepasses ungefähr 6 Wochen beträgt.
Verwaltungsgebühren:
Für Antragstellende über 24 Jahre beträgt die Gebühr 70,00 EUR
Bei Beantragung im Expressverfahren erhöht sich die Gebühr auf 102,00 EUR.
(etwa 1 Woche Herstellungszeit )
Für Antragstellende unter 24 Jahre beträgt die Gebühr 37,50 EUR
Bei Beantragung im Expressverfahren erhöht sich die Gebühr auf 69,50 EUR.
(etwa 1 Woche Herstellungszeit )
Sie haben auch die Möglichkeit einen 48-Seiten Reisepass zu beantragen. Dabei entstehen zusätzliche Kosten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern.
Bitte bringen Sie zur Beantragung des neuen Reisepasses mit:
- 1 aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- den alten Reisepass (falls vorhanden), sonst Personalausweis oder alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
- die letzte Personenstandsurkunde:
- Geburtsurkunde (ledige Personen oder keine Namensänderung nach Eheschließung)
- Heiratsurkunde (nach einer Eheschließung mit Namensänderung)
- Familienbuch
- Bescheinigung über ggf. Namensänderungen
Seit dem 01.05.2025 müssen Sie das Passfoto in elektronischer Form vorlegen. Sie können das Passfoto vor Ort erstellen lassen oder einen QR-Code mitbringen, den Ihnen das Fotostudio oder ein anderer Anbieter bei Erstellung des Passfotos aushändigt. Die Kosten für ein Foto vor Ort betragen 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass die vorhandene Fotoausstattung nicht geeignet ist, um Passfotos von Säuglingen und Kleinkindern bis ca. 4 Jahren zu erstellen.
Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Gültigkeit (Sofern die Person noch auf dem Lichtbild zu erkennen ist):
- 6 Jahre bei einer Ausstellung unter 24 Jahre
- 10 Jahre bei einer Ausstellung ab 24 Jahre
Vorläufiger Reisepass
Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgt sofort. Der vorläufige Reisepass kann nur ausgestellt werden wenn die Ausstellung eines Expressreisepasses nicht mehr möglich ist. Hierzu wird ein Nachweis über die Dringlichkeit benötigt.
Die Verwaltungsgebühr für den vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 EUR.
Bitte bringen Sie zur Beantragung des vorläufigen Reisepasses mit:
- 1 aktuelles biometrisches digitales Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- den alten Reisepass (falls vorhanden), sonst Personalausweis oder alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass
- die letzte Personenstandsurkunde:
- Geburtsurkunde (ledige Personen oder keine Namensänderung nach Eheschließung)
- Heiratsurkunde (nach einer Eheschließung mit Namensänderung)
Bitte informieren Sie sich vor einer Auslandsreise mit dem vorläufigen Reispass bei der zuständigen Auslandsvertretung Ihres Reiselandes über die Einreisebedingungen.
Wichtig! Bei minderjährigen Personen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Kinder müssen bei Antragstellung anwesend sein! Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung anwesend sein.
Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.
Wohnsitzanmeldung/-abmeldung und -ummeldung
Sie können auch gerne die kostenfrei Elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen.
Vor Ort im Bürgerbüro
Bitte bringen Sie mit:
- sämtliche Ausweispapiere (z.B.: Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) von allen anzumeldenden Personen
- bei Ledigen die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten bzw. verheiratet gewesenen Personen die Heiratsurkunde / beglaubigte Abschrift des Familienbuches / Scheidungsurteil
- Wohnungsgeberbestätigung
Hinweis! Wohnsitzabmeldungen erfolgen nur noch bei Aufgabe von Nebenwohnungen und Wegzügen in das Ausland!
Bei Abmeldungen ins Ausland können Sie sich fühestens 7 Tage vor dem Wegzug abmelden.
Zum 01. November 2015 trat das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wurde auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinanmeldungen verhindern.
Das Beziehen einer neuen Wohnung ist der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug zu melden. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.
Somit muss ab dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Sollte die meldepflichtigePerson in ein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Einwohnermeldeamt beim Anmeldevorgang eine Selbsterklärung abzugeben oder mitzubringen. Das Formular finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.
- Wohnungsgeberbestätigung
Bei Umzügen innerhalb des Kreis Pinnebergs haben Sie die Möglichkeit die neue Anschrift in Ihrem Fahrzeugschein bei uns ändern zu lassen. Die Änderung des Fahrzeugscheines erfolgt sofort.
Verwaltungsgebühr: 11,40 EUR
Bitte bringen Sie mit:
- Fahrzeugschein
Anschriftenänderungen bei einem Zuzug in den Kreis Pinneberg und Namensänderungen erfolgen weiterhin nur durch den Fachdienst Straßenverkehr des Kreises Pinneberg.
Bescheinigungen und Auskünfte
Meldebescheinigungen für diverse Zwecke
Die Ausstellung von Meldebescheinigungen erfolgt sofort.
Verwaltungsgebühren:
Meldebescheinigungen: 10,00 EUR
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis bzw. Reisepass
Auskünfte aus dem Melderegister
Verwaltungsgebühren:
einfache Auskunft: 12,00 EUR
erweiterte Auskunft: 14,00 EUR
Archivauskunft: 16,00 EUR
Archivauskunft erweitert: 16,00 EUR
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis bzw. Reisepass
Prüfung eines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Die Prüfung eines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis erfolgt sofort.
Verwaltungsgebühr beträgt 5,10 EUR.
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- den entsprechenden Vordruck der Fahrschule
Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Ausstellung von Untersuchungsberechtigungsscheinen erfolgt sofort.
Die Bearbeitung und Ausstellung sind gebührenfrei.
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis bzw. Reisepass
Beantragung Führungszeugnis
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellungsdauer eines Führungszeugnisses ungefähr 1-2 Wochen beträgt
Die Verwaltungsgebühr für ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis beträgt: 13,00 EUR.
WICHTIG! Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis wird ein Bestätigungsschreiben der jeweiligen Stelle benötigt, bei der das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt werden soll (Im Falle der Betreuung von Kinder oder Personen mit Behinderungen).
Die Verwaltungsgebühr für ein europäisches Führungszeugnis beträgt: 13,00 EUR (Bearbeitungszeit 30 Tage).
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Personalausweis bzw. Reisepass
WICHTIGE INFORMATION FÜR DIE BEANTRAGUNG VON ONLINE FÜHRUNGSZEUGNISSEN:
Zur Zeit erwecken die Seiten amtsweg.com und führung-institut.de den Eindruck, dass man über dieses Seite ein Führungszeugnis beantragen kann. Eine Vorabüberwesiung ist erforderlich, Sie erhalten daraufhin eine Bestellbestätigung. Sie kaufen nur einen Online-Wegweiser zur Bestellung eines Führungszeugnisses. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Verbraucherschutzes.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ungefähr 1-2 Wochen beträgt.
Die Verwaltungsgebühr für einen Gewerbezentralregisterauszug beträgt 13,00 EUR.
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Personalausweis bzw. Reisepass
Fischereischeine und Fischereiabgabemarken
Wer in Schleswig-Holstein den Fischfang ausübt, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Schleswig-Holstein auf Lebenszeit erteilt. Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereischeins ist eine erfolgreich abgelegte Fischereischeinprüfung oder das Vorliegen von Tatbeständen, die eine Ablegung der Prüfung entbehrlich machen. Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer können nach einem Wechsel des Hauptwohnsitzes (bei Umzug) umgeschrieben werden. Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können noch keinen Fischereischein bekommen. Sie dürfen aber angeln, wenn sie von einem Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.
Beantragung eines Fischereischeines/ Urlauberfischereischeines
Die Ausstellung eines Fischereischeines erfolgt sofort.
Für die Erteilung des Fischereischeines wird eine einmalige Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Für die Ausstellung oder einmalige Verlängerung des Urlauberfischereischeines wird eine Gebühr von je 10,00 Euro erhoben.
Formular Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit hier
Bitte bringen Sie mit:
- Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein des anderen Bundeslandes
- Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres)
- Personalausweis
Fischereiabgabemarken
Eine Fischereiabgabe in Höhe von 10,00 Euro wird jährlich erhoben (auch von Inhabern eines Urlauberfischerscheines oder beim Angeln ohne Fischereischein auf Angelkuttern bzw. an Angelteichen).
Fischereiabgabemarken können für das aktuelle, sowie für drei Folgejahre erworben werden.
Wichtige Informationen
Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig-Holstein, solange die Inhaberin oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat. Sobald die Inhaberin oder der Inhaber eines Fischereischeines eines anderen Bundeslandes ihren / seinen Hauptsitz nach Schleswig-Holstein verlegt, muss für die Ausübung des Fischfanges ein schleswig-holsteinischer Fischereischein ausgestellt werden.
Seit dem 01. Juli 2012 ist von Fischereischeininhabern anderer Bundesländer auch die Fischereiabgabe zu entrichten. Dafür werden von den Kommunen in Schleswig-Holstein zusätzliche Scheine mit marken (10,00 Euro pro Jahr) ausgestellt.
Die Einhaltung der Fischereischeinpflicht wird von der Fischereiaufsicht kontrolliert.
Prüfung von im Ausland geschlossenen Ehen
Für die Eintragung legen Sie Ihre ausländische Heiratsurkunde (ggf. mit Übersetzung) beim Bürgeramt vor. Der Familienstand im Melderegister wird so unkompliziert geändert. Eine Pflicht zur Registrierung im deutschen Eheregister besteht nicht, dies ist aber beim Standesamt auf Antrag möglich. Der Familienstand im Melderegister wird so unkompliziert geändert.
Bitte bringen Sie mit:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Die Original-Heiratsurkunde sowie eine amtlich anerkannte Übersetzung
- Gegebenenfalls eine Apostille oder Legalisation zur Echtheitsbestätigung der Urkunde (je nach Ausstellungsland)
Downloads
Wohnungsgeberbescheinigung
Einverständniserklärung der Sorgeberechigten für die Beantragung eines Ausweisdokumentes
Vollmacht zur Abholung des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
