Herzlich willkommen beim Standesamt der Gemeinde Halstenbek
Das Leben wird von besonderen Momenten geprägt – Augenblicke, die verbinden, berühren und ein neues Kapitel beginnen lassen. Die Geburt eines Kindes, das Ja-Wort zweier Menschen oder die Dokumentation wichtiger Lebensereignisse sind Meilensteine, die Ihre persönliche Geschichte schreiben.
Als Standesamt der Gemeinde Halstenbek ist es uns eine Herzensangelegenheit, Sie auf diesem Weg zu begleiten. Mit Einfühlungsvermögen, fachlicher Kompetenz und viel Engagement schaffen wir den passenden Rahmen für die bedeutenden Momente Ihres Lebens – zuverlässig, persönlich und mit Blick auf das, was Ihnen wichtig ist.
Ganz gleich, ob Sie Ihre Eheschließung planen, eine Urkunde benötigen oder Fragen zu unseren Dienstleistungen haben. Wir möchten, dass Sie sich von Anfang an gut aufgehoben fühlen.
Wir freuen uns darauf, Sie im Standesamt der Gemeinde Halstenbek willkommen zu heißen und gemeinsam mit Ihnen Erinnerungen zu schaffen, die ein Leben lang bleiben.
Kontakt
FD Bürgerservice & Ordnung Standesamt
Standesamtsleitung
Frau Hohmann Tel.: +49 4101 491-130
Standesbeamtin
Frau Pöschl Tel.: +49 4101 491-106
Frau von Borstel Tel.: +49 4101 491-108
Öffnungszeiten Standesamt
Um alle Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten, bitten wir Sie, diese vorab anzumelden und gegebenenfalls einen Termin zu vereinbaren. Ein persönliches Erscheinen ist lediglich nach Rücksprache und ausschließlich in dringenden Fällen erforderlich.
Insgesamt bitten wir von spontanen Besuchen im Rathaus abzusehen.
Anfragen bezüglich Eheschließungsterminen bitten wir aufgrund der außerordentlichen Vielzahl ausschließlich per E-Mail zu stellen. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Anfrage bereits folgende Eckdaten mit:
- Wunschzeitraum bzw. Wunschtag
- Halstenbeker Bürger*in oder Auswärtiger Bürger*in
Informationen Rund um die Eheschließung
Sie haben sich entschlossen, die Ehe zu schließen.
Dazu müssen Sie eine Anmeldung der Eheschließung in Ihrem zuständigen Standesamt vornehmen. Diese Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin möglich. Sie können Ihr Wunschdatum jedoch schon gern vorher mit uns absprechen.
Wenn Sie in Halstenbek wohnen, finden Sie Ihr zuständiges Standesamt im Rathaus im Erdgeschoß, Zimmer 6 und 9. Sollten Sie in einer anderen Gemeinde wohnen und hier heiraten wollen, müssen Sie die Eheschließung in dem dortigen Standesamt anmelden.
In Halstenbek stehen für Sie zwei Orte zur Eheschließung bereit:
Das Trauzimmer im Rathaus der Gemeinde Halstenbek sowie die Villa Halstenbek im Lüdemannschen Park.
Gern können Sie beide Räumlichkeiten besichtigen, um den für Sie passenden Ort zu finden.
Bei einer Eheschließung in unserem Hause, können wir Ihnen gerne danach einen Raum und Gläser zur Verfügung stellen, so dass Sie mit Ihren Gästen anstoßen können. Eine Möglichkeit zur Getränkekühlung ist ebenfalls gegeben.
Sollten Sie sich für einen anderen Ort als Halstenbek zur Eheschließung entschieden haben, werden nach der Anmeldung die Unterlagen an das betreffende Standesamt weitergeleitet.
Kontakt
Villa Halstenbek im Lüdemannschen Park
Am Lüdemannschen Park 2 25469 Halstenbek
Wichtige Fragen zur Eheschließung
Was kostet die Eheschließung?
Sie müssen mit mindestens 50,00 EUR Grundgebühr zuzüglich Kosten für die auszustellenden Urkunden und die Ledigkeitsbescheinigungen rechnen, dies sind in der Regel 25,00 EUR.
Die Gebühren können sich im Einzelfall weiter erhöhen, wenn Sie z.B. ein anderes Standesamt als das Wohnsitzstandesamt für die Eheschließung auswählen.
Bei Eheschließungen außerhalb des Trauzimmers und außerhalb der regulären
Öffnungszeiten erhöhen sich die Gebühren. Gerne geben wir Ihnen persönlich Auskunft hierzu.
Welche Unterlagen werden zur Anmeldung einer Eheschließung benötigt?
Die Anmeldung zur Eheschließung ist ausdrücklich persönlich oder mit Vollmacht nach telefonischer Terminvereinbarung vorzunehmen.
Eine(r) von Ihnen kann nicht persönlich zur Anmeldung der Eheschließung im Standesamt vorsprechen.
In diesem Fall muss der oder die Anmeldende eine ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht mitbringen.
Sie sind deutsche Staatsangehörige und waren noch nicht verheiratet
- aktuelle beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern. Diese bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie geboren sind.
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigungen, diese erhalten Sie in Halstenbek im Einwohnermeldeamt, Zimmer 1
- Personalausweis oder Reisepass
Sie waren schon verheiratet
zusätzlich:
- aktuelle beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens (ehemals: beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch). Diese erhalten Sie in dem Standesamt, in dem Sie geheiratet haben
- rechtskräftige Scheidungsurteile sämtlicher Vorehen
- ggf. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner
Sie haben gemeinsame Kinder
zusätzlich:
- Geburtsurkunden bzw. beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft
- ggf. Urkunde über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Wenn einer von Ihnen oder beide nicht deutsche Staatsangehörige sind
Wegen der sehr unterschiedlichen Anforderungen von Land zu Land können wir hier nicht alle Erfordernisse aufführen.Bitte erkundigen Sie sich direkt im Standesamt entweder
Persönliches Erscheinen im Standesamt nur nach telefonischer Rücksprache oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Benötigen Sie Trauzeugen?
Es sind keine Trauzeugen zur Eheschließung erforderlich. Sie können aber pro Brautpaar bis zu zwei Trauzeugen mitbringen. Diese müssen volljährig sein und einen gültigen Ausweis vorlegen.
Muss ein Ehename geführt werden?
Nein, jeder Partner kann seinen Familiennamen behalten. Wenn Sie einen Ehenamen führen möchten, kann der andere Partner seinen Familiennamen oder Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder hinzufügen.
Weitere Standesamtsleistungen
Wiederannahme eines vor der Ehe geführten Namens
Ihre Ehe ist durch Scheidung oder den Tod Ihres Ehepartners aufgelöst worden? Dann haben Sie die Möglichkeit, entweder Ihren Geburtsnamen oder den Namen, den Sie zum Zeitpunkt der Eheschließung geführt haben, wieder anzunehmen. Diese Erklärung können Sie im Standesamt Ihres Wohnortes abgeben.
Dazu benötigen Sie:
- die Eheurkunde
- den Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde Ihres Ehepartners)
- Personalausweis oder Reisepass
Für diese Namenserklärung ist eine Gebühr in Höhe von 30,00 EUR zu entrichten.
Die Vaterschaftsanerkennung
Herzlichen Glückwunsch, Sie erwarten Nachwuchs!
Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, kann Ihr Kind die gleichen Rechte eines Kindes bekommen, die auch ein Kind hat, das innerhalb einer Ehe geboren wird. Dazu ist zunächst eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich. Diese können Sie bereits vor der Geburt des Kindes oder auch erst nach der Geburt beim Jugendamt oder in Ihrem zuständigen Standesamt abgeben. Dazu müssen sowohl der (werdende) Vater als auch die (werdende) Mutter persönlich erscheinen.
Folgende Unterlagen werden dazu von beiden Elternteilen benötigt:
- Personalausweise oder Reisepässe
- Geburtsurkunden
zusätzlich, wenn das Kind bereits geboren ist:
- Geburtsurkunde des Kindes
War die Mutter bereits verheiratet, muss die Auflösung der Ehe durch das rechtskräftige Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners nachgewiesen werden. Ist die Mutter noch mit einem Mann verheiratet, der nicht der Vater des Kindes ist, ist die Anhängigkeit der Scheidung beim Amtsgericht nachzuweisen. Mit der Anerkennung der Vaterschaft haben Sie jedoch noch nicht automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Wenn Sie dieses wünschen, müssen Sie daz eine gesonderte Erklärung beim Jugendamt abgeben.
Nachbeurkundung eines Ergeinisses im Ausland
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit? Ihr Kind wurde im Ausland geboren? Sie haben geheiratet oder ein Angehöriger ist gestorben? Um jederzeit problemlos neue Urkunden dafür zu bekommen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dieses Ereignis im Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen. Dazu ist auf jeden Fall die im Ausland ausgestellte Urkunde (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunde) erforderlich. Sollte diese keine internationale Urkunde sein, so ist sie durch einen Dolmetscher übersetzen zu lassen.
- Weiterhin sollte die Urkunde mit einer Legalisation der Deutschen Botschaft in dem jeweiligen Staat versehen sein.
- Für Urkunden aus einigen Ländern ist eine Apostille der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes ausreichend.
Legalisation
Die Legalisation ist die amtliche Bestätigung durch die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) darüber, dass eine Urkunde von der dazu berechtigten Stelle oder Person ausgestellt worden ist. Sie bestätigt nicht die Richtigkeit der in der Urkunde enthaltenen Angaben.
Apostille
Die Apostille ist die vereinfachte Form der Legalissation. Hier wird die Echtheit der Unterschrift durch die zuständige Behörde des jeweiligen Landes bestätigt, ohne dass die deutsche Botschaft daran beteiligt wird.
Wer konkret den Antrag auf Nachbeurkundung stellen kann und welche Unterlagen im Einzelfall vorgelegt werden müssen, teilen wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch mit.
Kirchenaustritt
Sie möchten aus der evangelischen oder katholischen Kirche austreten?
Dann kommen Sie dazu bitte nach Terminvereinbarung persönlich in das Standesamt Ihres Wohnortes und bringen folgendes mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- 20,00 EUR
Wenn Sie verheiratet sind oder waren, bringen Sie bitte zusätzlich mit:
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
