Brandschutz

Rund um die Uhr für Halstenbek im Einsatz – die Freiwillige Feuerwehr leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit unserer Gemeinde und wird dabei von der Gemeindeverwaltung organisatorisch und finanziell unterstützt.

Die Gemeinde Halstenbek ist nach dem Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein verpflichtet, eine leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten und deren dauerhafte Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Dazu gehören die Bereitstellung von Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausrüstung und Schutzkleidung ebenso wie die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte.

Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden jährlich durch die politischen Gremien bereitgestellt. Darüber hinaus steht in der Gemeindeverwaltung eine Ansprechpartnerin für die organisatorischen und verwaltungstechnischen Belange der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung.

 

Kontakt

Frau Rinne

Fachdienst Ortsplanung & Bauverwaltung

Feuerwehrangelegenheiten & Krisenmanagement

 

+49 4101 491-181 E-Mail an Frau Rinne

Freiwillige Feuerwehr Halstenbek

Die Freiwillige Feuerwehr Halstenbek übernimmt weit mehr Aufgaben als die klassische Brandbekämpfung. Sie hilft bei Verkehrsunfällen, Unwettereinsätzen, technischen Hilfeleistungen und vielen weiteren Gefahrenlagen. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement trägt sie maßgeblich zur Sicherheit und Lebensqualität in Halstenbek bei.

Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen

Bestimmte Einsätze und Dienstleistungen der Feuerwehr sind nach den Regelungen des Brandschutzgesetzes Schleswig-Holstein sowie der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Halstenbek kostenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung, die anschließend die entsprechenden Gebührenbescheide erstellt.

Freiwillige Feuerwehr

Hier erfahren Sie mehr über die Aufgaben unserer Feuerwehr

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Erstattung von Arbeitsentgelt und Verdienstausfall

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Halstenbek engagieren sich ehrenamtlich für die Sicherheit unserer Gemeinde. Damit die Teilnahme an Einsätzen und Lehrgängen nicht zu finanziellen Nachteilen führt, sieht das Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein Erstattungsmöglichkeiten vor.

Arbeitgeber können die Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts einschließlich der Lohnnebenkosten beantragen. Selbstständig tätige Feuerwehrangehörige haben die Möglichkeit, einen entstandenen Verdienstausfall geltend zu machen.

Die Erstattung erfolgt auf schriftlichen Antrag und gegen Vorlage entsprechender Nachweise. Anträge können für einzelne oder mehrere Einsätze beziehungsweise Lehrgänge eingereicht werden, jedoch maximal für einen Zeitraum von drei Kalendermonaten gleichzeitig.

Für Arbeitgeber

Hier können Sie den Antrag herunterladen

Antrag für Selbstständige

Selbstständig tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Halstenbek können für die Teilnahme an Einsätzen oder Lehrgängen während ihrer üblichen Arbeitszeit einen Verdienstausfall geltend machen.

Für Selbstständige

Hier können Sie den Antrag herunterladen