Für die Nutzung öffentlicher Flächen im Gemeindegebiet – beispielsweise für Stellschilder, Werbeanlagen, Informationsstände oder Veranstaltungen – ist eine Genehmigung im Rahmen der Sondernutzung erforderlich.
Dazu zählen insbesondere:
- Aufstellen von Werbe- und Hinweisschildern (Stellschildern)
- Informations- und Promotionstände
- Nutzung von Gehwegen, Plätzen oder sonstigen öffentlichen Flächen für private oder gewerbliche Zwecke
- Veranstaltungen im öffentlichen Raum
Die Sondernutzung dient dazu, die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum zu gewährleisten und eine faire Nutzung für alle zu ermöglichen.
Antragstellung
Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Beginn der geplanten Nutzung über das zuständige Online-Portal ZuFiSH oder wenden Sie sich direkt an das Ordnungsamt der Gemeinde.
