Kita-Verwaltung

Krippe-, Elementar-,  Vorschul-, und Integrativplätze

Die Kinderbetreuung ist nicht nur für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Anliegen, sondern natürlich auch für die Gemeinde Halstenbek. Die Gemeinde verfügt über gemeindeeigene Kindertagesstätten (KiTas). Des weiteren gibt es Kindertagesstätten in kirchlicher sowie freier Trägerschaft, damit die Kleinen gut betreut sind.

Eltern können ihr Kind frühestens ab Geburt des Kindes für die Kinderbetreuung anmelden.
Für Kinder unter drei Jahren (U3) stehen Betreuungsplätze in Krippen- und Familiengruppen
der Kindertagesstätten zur Verfügung sowie gleichwertige Plätze in der Kindertagespflege.
Das Betreuungsangebot für Kinder im Alter von drei Jahren (Ü3) bis zum Schuleintritt
umfasst vor allem die Plätze in den Elementargruppen der Kindergärten.
Eine gute Übersicht bietet das landesweite KitaPortal des Landes Schleswig-Holstein.
Hier können Sie jederzeit online passend zu den individuellen Bedürfnissen Ihres Kindes, Kindertageseinrichtungen in Halstenbek oder Umgebung suchen und sich auf die Warteliste setzen lassen. Weiterhin finden Sie zum Beispiel auch Informationen über die
Öffnungszeiten der in Frage kommenden Einrichtungen. 

Kontakt

Frau Timm   

Fachdienst Familie & Bildung   

Kita Verwaltung

+49 4101 491-118 kita@halstenbek.de KiTaPortal Schleswig-Holstein

Bitte beachten Sie: Mit Ihrer Anmeldung im KiTaPortal Schleswig-Holstein stellen Sie lediglich einen Antrag auf Aufnahme für die ausgewählten Kindertageseinrichtungen, somit können Sie mit dieser keinen Kita-Rechtsanspruchs auf frühe Förderung geltend machen. Gibt es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze in einer Einrichtung, dann werden diese Plätze nach den jeweils geltenden Kriterien, wie z.B. Kindesalter, berufliche Situation der Eltern (alleinerziehend) und Geschwisterkinder vergeben.

Wissenswertes

Bei der Kinderbetreuung wird grundsätzlich zwischen Betreuung für Kinder vor dem vollendeten dritten Lebensjahr, sogenannte U3-Kinder und Betreuung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, sogenannte Ü3-Kinder unterschieden. Der Rechtsanspruch für einen Platz in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagespflegeperson gilt ab Vollendung des 12. Lebensmonats.

Für einen Platz in einer Kindertagesstätte innerhalb Schleswig-Holsteins (auch außerhalb Halstenbeks) oder in der Krippe registrieren Sie sich bitte im KiTaPortal Schleswig-Holstein.

Für einen Platz bei einer Tagespflegeperson melden Sie sich bitte beim Team Kindertagespflege der Ev. Familienbildung Pinneberg

Telefon +49 4101 8450 – 152 oder – 157

E-Mail: kindertagespflege@fbs-pinneberg.de 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage : www.kindertagespflege-kreispinneberg.de 

Damit Sie einen Kindertagesstättenplatz in Hamburg erhalten, müssen Sie die in Frage kommenden Kindertagesstätte jeweils selbst anfragen. Wenn Sie eine Zusage von einer Hamburger Kindertagesstätte erhalten haben, bitten wir Sie, sich an den Kreis Pinneberg zu wenden, um den länderübergreifenden Kostenausgleich zu beantragen. Zuständig ist hier der

Fachdienst Jugend und Bildung (FD 31)

Telefon +49 4121 – 4502-0

E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

Für einen Platz in einer Kindertagesstätte innerhalb Schleswig-Holsteins (auch außerhalb Halstenbeks) registrieren Sie sich bitte im KiTaPortal Schleswig-Holstein

Damit Sie einen Kindertagesstättenplatz in Hamburg erhalten, müssen Sie die in Frage kommenden Kindertagesstätten jeweils selbst anfragen. Wenn Sie eine Zusage von einer Hamburger Kindertagesstätte erhalten haben, bitten wir Sie, sich an den Kreis Pinneberg zu wenden, um den länderübergreifenden Kostenausgleich zu beantragen. 

Fachdienst Jugend und Bildung (FD 31)

Telefon +49 4121 4502-0

E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

Die Trägerschaft Erlöserkirche bietet in den eigenen Räumlichkeiten der Grundschule an der Bek, eine verlässliche Primarstufenbetreuung – eine sogenannte betreute Grundschule. Weitere Informationen zu diesem Betreuungsangebot und zur Anmeldung finden Sie auf der Hompepage der Grund- und Gemeinschaftsschule an der Bek. 

www.schule-an-der-bek.de

In Halstenbek gibt es Hortplätze in der Kindertagesstätte Bickbargen und in der Kindertagesstätte Sonnensegler. Meist wird der Hort von Schülern bis zur vierten Klasse besucht. Er wird in der Regel nach Ende des Schulunterrichtes angeboten und von den Kindern meist bis 16:00 Uhr besucht. Für die Erst- und Zweitklässler geht es ab 12:00 Uhr los und für die Dritt- und Viertklässler ab 13:00 Uhr. Zusätzlich wird ein Früh- und Spätdienst angeboten. Für mehr Informationen bitten wir Sie, sich von der jeweiligen Leitung der Kindertagesstätte  persönlich beraten zu lassen.

Für einen Hortplatz in einer Kindertagesstätte innerhalb Schleswig-Holsteins (auch außerhalb Halstenbeks) registrieren Sie sich bitte im KiTaPortal Schleswig-Holstein 

Kostenausgleich, Entgelte und Ermäßigungen

Seit dem 01.01.2021 wird dieser automatisch über das KiTaPortal Schleswig-Holstein abgerechnet. Wenn Ihr Kind in einer Hamburger Kindertagesstätte betreut wird oder werden soll, wenden Sie sich bitte an den Kreis Pinneberg. Zuständig ist der

Fachdienst Jugend und Bildung (FD 31)

Telefon +49 4121 4502-0

E-Mail: info@kreis-pinneberg.de

Ab dem 01.08.2025 betragen die monatlichen Verpflegungskosten für alle Kindertagesstätten in Halstenbek 75€.

Seit dem 01.08.2024 sind die Elternbeiträge landesweit einheitlich. Eine Übersicht der Elternbeiträge finden Sie hier.Diese Beiträge sind gehaltsunabhängig und stellen Maximalbeträge dar. Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ermäßigung des Kindertagesstättenentgeltes zu stellen.

Eltern mit mehreren Kindern oder mit geringem Einkommen erhalten gemäß §7 KiTaG  i.V.m. §90 SGB III auf Antrag eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrages oder der Gebühr für den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder des Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme einer Kindertagespflegestelle. Der Antrag erfolgt zum Beginn des Betreuungsverhältnisses oder mit Eintreten einer Änderung in den familiären oder finanziellen Verhältnissen. 

Werden mehrere in einem Haushalt lebende Geschwisterkinder gleichzeitig in anerkannten Einrichtungen betreut, so kann der Elternbeitrag auf Antrag reduziert werden. Die Geschwisterermäßigung erfolgt unabhängig vom Einkommen.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 beschlossen, dass ab dem 01.01.2024 die Geschwisterermäßigung unter bestimmten Voraussetzungen auch Berücksichtigung findet, wenn das ältere schulpflichtige Geschwisterkind – als sogenanntes Zählkind – in nachschulischen Betreuungsangeboten gefördert wird.

Hierzu müssen gem. Beschluss folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Wöchentlich mindestens 10 Betreuungsstunden vorliegen,-
  • eine regelmäßige Betreuung an mindestens 4 Tagen in der Woche erfolgt,-
  • eine Betreuung von mindestens 30 % aller Schulferientage im Jahr angeboten wird (abzgl. Feiertage), –
  • eine Mittagsverpflegung angeboten wird.

Unter das nachschulische Betreuungsangebot fallen alle Schulträger bzw. Schulverbände formal organisierten Betreuungsformate, die sich an schulpflichtige Grundschulkinder richten (u.a. Hort, Offener Ganztag, Gebundener Ganztag, Betreuungsvereine). Dem Antrag auf Geschwisterermäßigung ist ein Nachweis über die nachschulische Betreuung beizufügen. 

Downloads

Kindertagesstättenentgelte

Antrag auf Ermäßigung des Kindertagesstättenentgeltes

Informationen zum Antrag auf Ermäßigung

Antrag auf Gewährung einer Geschwisterermäßigung

Bestätigung über ein nachschulisches Betreuungsangebot