Die Ausschussarbeit ist das fachliche Rückgrat der kommunalen Selbstverwaltung.
In kleineren, spezialisierten Gremien bereiten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker politische Entscheidungen und Beschlüsse für die Gemeindevertretung vor, um
Arbeitsaufwand zu strukturieren und Fachexpertise zu bündeln.
Pflichtausschüsse:
Der Hauptausschuss (zuständig für Personal, Finanzen und Koordination) ist gesetzlich vorgeschrieben.
Fachausschüsse: Kommunen sind in der Einrichtung weiterer Gremien weitgehend frei und passen diese an ihre lokalen Schwerpunkte an. Typische Beispiele sind Ausschüsse für:
- Finanzen
- Kinder, Schule und Jugend
- Bau-, Planungs- und Verkehrswesen
Spiegelbildlichkeit:
Die Sitze in den Ausschüssen werden nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen in der Gemeindevertretung vergeben. Dadurch spiegeln sie die Mehrheitsverhältnisse der Kommunalwahl wider.
Bürgerliche Mitglieder:
Die Ausschüsse bestehen nicht nur aus gewählten Mitgliedern der Gemeindevertreter. Zur Einbindung von Experten oder engagierten Bürgern können sogenannte "sachkundige Bürger" oder "bürgerliche Mitglieder" in die Ausschüsse berufen werden. Diese haben dort volles Stimmrecht.
Sitzverteilung:
Die genaue Sitzverteilung erfolgt meist nach mathematischen Höchstzahlverfahren (z.B. nach D’Hondt oder Hare-Niemeyer).
